Offenes-Presseportal.deReisezeit: Sicher unterwegs auf fremden Straßen Unbekannte Routen, andere Verkehrsregeln ? wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten und wissen, welche Schritte nötig sind, wenn es kracht. Saarbrücken, 16. Juni 2011: Die Deutschen packen ihre Koffer und starten in die Urlaubszeit ? viele im eigenen Auto. An genügend Proviant, Spiele für die Kinder und Musik für lange Staus wird gedacht, an den Fall, dass es einmal krachen könnte, oft nicht. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sind jährlich 150.000 Deutsche in einen Unfall im Ausland verwickelt. Schon hierzulande ist so mancher Autofahrer unsicher, was zu tun ist, wenn es knallt. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Start ins Ausland genau zu informieren: ?Andere Länder, andere Regeln: Wer Bescheid weiß, erspart sich unnötige Schwierigkeiten. Zudem gibt es einige Punkte, die man nach einem Unfall immer beachten sollte, egal wo?, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Experte bei CosmosDirekt. Er hat drei Tipps für Autofahrer: _?Wer einen Unfall hatte, sollte das möglichst umgehend seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden ? auch dann, wenn er selbst nicht der Verursacher war?, sagt Bärnhof. Bei CosmosDirekt sind die Berater rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zu erreichen und helfen weiter. Um den Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners herzustellen und die Schadenregulierung voranzutreiben, können sich Betroffene an den Zentralruf der Autoversicherer (0180/25 0 26) wenden.
_?Bei Autoreisen ins Ausland gehört der Europäische Unfallbericht ins Gepäck. Er hilft, nach einem Crash ein vollständiges Protokoll zu erstellen?, so der Experte. Das Formular erfasst unter anderem die Namen aller Beteiligten und den Unfallhergang. ?Mein Tipp: Urlauber sollten den Unfallbericht in doppelter Ausführung mitnehmen, für die Gegenpartei gleich mit.? Herunterladen lässt sich das Dokument unter http://www.cosmosdirekt.de/unfallbericht. _?Zudem sollten Urlauber die Grüne Karte dabei haben. Sie belegt, dass Ihr Auto haftpflichtversichert ist?, sagt Bärnhof. ?Die internationale Versicherungskarte ist zwar innerhalb der Europäischen Union nicht mehr Pflicht, aber als Nachweis für eine ausreichende Absicherung über Grenzen hinweg bekannt.? Die Grüne Karte erleichtert die Schadenregulierung. Autofahrer erhalten sie bei ihrem Versicherer.
Unfallhelfer fürs Handy Daneben rät der Experte: ?Reisende sollten sich genau informieren, welche besonderen Regelungen in ihrem Urlaubsland zu beachten sind.? Nach einer Panne in Belgien zum Beispiel gilt es beim Abschleppen eine maximale Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde zu berücksichtigen, auch auf Autobahnen, wobei das Abfahren an der nächsten Ausfahrt Pflicht ist. Steigt ein Fahrer in Italien außerhalb geschlossener Ortschaften aus seinem Wagen aus, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, muss er eine Warnweste tragen, sonst droht eine Geldbuße. In Österreich werden 36 Euro Blaulichtsteuer fällig, wenn die Polizei nur zur Beweissicherung zu einem Unfall gerufen wird, bei dem niemand verletzt wurde. In osteuropäischen EU-Staaten dagegen ist es ratsam, die Polizei immer einzuschalten: Sie muss eine Bescheinigung ausstellen, damit man auch mit einem beschädigten Auto problemlos ausreisen kann. Weitere Informationen rund um das Thema Reise und Sicherheit finden Urlauber unter:
_Europäischer Unfallbericht: http://www.cosmosdirekt.de/unfallbericht Für die Inhalte dieses Feeds ist alleine der jeweilige Autor/Anbieter verantwortlich. Die Inhalte stellen nicht die Meinung von RSS2Email dar. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Wenn Sie keine Emails mehr von uns erhalten wollen, gehen Sie bitte auf den Menüpunkt "Meine Daten". |
Donnerstag, 16. Juni 2011
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