Montag, 20. Juni 2011

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Produktion von CDs, DVDs und BLU-RAYs mit eigenem Label

In der heutigen Zeit zählen CDs, DVDs und BLU-RAYs zu den wichtigsten Speichermedien, um Daten zu vervielfältigen. In kleinster Stückzahl ist eine solche Vervielfältigung in der Regel auch am heimischen PC möglich. Der Nachteil dieser Methode liegt jedoch darin, dass eine selbst hergestellte CD, DVD oder BLU-RAY wenig professionell aussieht und die potenziellen Kunden beziehungsweise Käufer nur bedingt anspricht. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bei der Produktion von CDs, DVDs und BLU-RAYs auf die Hilfe eines professionellen Partners zurückzugreifen. Allerdings besteht hier oftmals das Problem, dass viele Anbieter aufgrund sehr hoher Mindestbestellmengen nicht infrage kommen.

Nur wenige Produzenten, wie beispielsweise der Onlinehändler PraxisPrint.de, bieten ihren Kunden diese aber auch viele weitere Leistungen auch ohne Mindestabnahmemengen an. Dabei steht es dem Kunden frei, ob er neben der reinen Herstellung des Datenträgers, inklusive Druck, auch zusätzliche Dienste, wie beispielsweise das Verschweißen in Anspruch nehmen möchte. Mittels eines Preiskalkulators besteht bei PraxisPrint.de die Möglichkeit, den exakten Preis für die Herstellung einer eigenen CD, DVD oder BLU-Ray zu ermitteln.

In Abhängigkeit von der Stückzahl erhalten Kunden, die sich viele Datenträger herstellen lassen, attraktive Rabatte. Genauere Informationen über die aktuellen Angebote können Interessenten über die Internetseite www.praxisprint.de (http://www.praxisprint.de) erhalten.

Angaben zum Unternehmen:

PraxisPrint.de
Michael Heinz e.K.
Malte Dinkela
Karl-Lange Str. 53
44791 Bochum
Telefon: +49 (0) 234-60291740
Mobil: +49 (0) 151-12295151
Email: info@praxisprint.de
Internet: www.praxisprint.de (http://www.praxisprint.de)

Verantwortlich für Texteinstellung:
DieWebAG
Email: presse@diewebag.de
Internet: www.diewebag.de/suchmaschinenoptimierung.php (http://www.diewebag.de/suchmaschinenoptimierung.php)



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Zahlen mit ec-Karte: Bundesbürger fühlen sich mit PIN sicherer

Beim Bezahlen mit der girocard - dem Nachfolger der bekannten EC-Karte - setzen die Deutschen lieber auf die PIN-Nummer statt auf ihre Unterschrift. 43 Prozent der deutschen Karteninhaber favorisieren das electronic cash Verfahren, bei den Vielnutzern sind es sogar 53 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Auftrag gegebene und durch die GfK durchgefhrte Studie. Bei lediglich 18 Prozent der Befragten hat sich das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bewhrt.

Wie der DSGV in seiner Pressemitteilung von 14. Juni berichtet, gaben 80 Prozent der Konsumenten an, sich beim Bezahlen mit der PIN besonders sicher zu fhlen. Beim elektronischen Lastschriftverkehr wird nur eine Unterschrift erforderlich, worin die meisten Kartennutzer ein erhhtes Risiko fr unberechtigte Geldabhebungen sehen. Neben dem hohen Ma an Sicherheit sehen die Verbraucher weitere Vorteile in der Geschwindigkeit und der gewhrleisteten Datensicherheit. Deutschlandweit sind rund 93 Mio. girocards in Umlauf. Mit rund 1,7 Mrd. PIN-Eingaben pro Jahr ist das electronic cash Verfahren das beliebteste Kartenbezahlverfahren in Deutschland.

In Zukunft soll es fr Verbraucher auch mglich sein, per Funkchip an der Ladenkasse ohne Lesegert zahlen zu knnen. Die Sparkassen wollen bereits Ende des Jahres mit dem Austausch der Karten beginnen. Ungefhr eine Million Karten sollen fr einen Feldversuch herausgegeben werden. Nach Angaben des DSGV soll jeder Sparkassen-Kunde sptestens bis Ende 2015 mit einer neuen Sparkassen-Karte ausgestattet sein.

Mittlerweile gibt es die girocard in der Regel kostenlos zum Girokonto dazu. Meistens wird auch die Karte fr den Partner zum Nulltarif angeboten. Eine bersicht kostenloser Girokonten schafft der aktuelle Konto-Vergleich unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-vergleich.html . Wer viel im Ausland unterwegs ist und auf ein sicheres Zahlungsmittel keinesfalls verzichten mchte, fhrt mit einer Kreditkarte besonders gut. Eine marktaktuelle Auswahl gibt es unter http://www.kostenlose-kreditkarten.de/ .



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Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Nichtleistung der Mietsicherheit im Gewerberaummietrecht.

Darf ein Vermieter fristlos kndigen, wenn der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) fr den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begrndet dies damit, das die Kaution regelmig ein legitimes Sicherungsbedrfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht, begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kndigung berechtigt.

Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfllen anders sein kann. Ein solcher Fall wre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als Mieter nicht verlassen. In der Regel gilt, wer die Kaution nicht leistet, muss mit einer fristlosen Kndigung und entsprechenden Rumungs- und Schadensersatzansprchen des Vermieters rechnen.

Praxistipp Mieter: Zahlungsschwierigkeiten? Wenn die Mietsache mangelhaft ist, knnen Ansprche auf Mietminderung sowie ein Zurckbehaltungsrecht am Mietzins bestehen. Ansonsten sollte man die Miet- und Kautionszahlungen vorrangig bedienen. Andernfalls droht der Verlust der Rume und damit hufig der Existenzgrundlage. Auch die hufige unpnktliche Mietzahlung kann (nach vorangegangener Abmahnung) einen Grund fr eine (fristlose) Kndigung des Mietverhltnisses darstellen.

Praxistipp Vermieter: Warten Sie mit einer beabsichtigten fristlosen Kndigung nicht zu lange. Gem 314 Abs. 3 BGB muss die Kndigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis vom Kndigungsgrund erklrt werden. Kenntnis vom Kndigungsgrund haben Sie in dem Moment in dem die Kautionszahlung gem Mietvertrag fllig ist.

Ein Beitrag von Fachanwalt fr Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwlte

Berlin-Charlottenburg: Kurfrstendamm 216 (Ecke Fasanenstrae), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstrae, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt ber Strae Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Strae 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwlte fr Mieter:

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Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietvertrge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prfen wir Ihre laufenden Vertrge.
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Auf Wunsch berwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kmmern uns um die Beitreibung.
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Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pnktlich zahlt, bernehmen wir unverzglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
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Fr den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach ber dem Kopf, fr den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das "Wohnen zur Miete" ist durch ein Spannungsverhltnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln knnen. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lsst, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietvertrge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mngelbeseitigungsansprchen des Mieters,
Mieterhhungsverfahren,
Kndigungen des Mietverhltnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschftlicher Ablufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.



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